1 Vertragsgrundlage
1.1 Der Auftragnehmer
ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner
Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er
von diesem Recht Gebrauch, so begründet dies kein Vertragsverhältnis
zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.
1.2 DAS BÜRO FÜR ALLE FÄLLE (BFAF) verpflichtet sich,
die von ihm angenommenen Tätigkeiten nach besten Kräften
und unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden Mittel,
Kenntnisse und Erfahrungen durchzuführen.
1.3 Grundlage aller vertraglichen
Beziehungen sind die jeweilig gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn nicht
explizit darauf hingewiesen wird. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen. Änderungen und Ergänzungen
der Vertragsbedingungen gelten nur, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich
bestätigt hat. Diese Bedingungen gelten für alle künftigen
Aufträge, auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf
hingewiesen wurde.
2 Auftragsbestätigung/Vertragsabschluss/Lieferung
2.1 Angebote des Auftragnehmers über das Internet oder in anderer
Form sind freibleibend und unverbindlich. Der Leistungsumfang ist
für den Auftragnehmer nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich
zwischen dem Auftraggeber und dem BFAF vereinbart worden ist.
2.2 Zum Vertragsabschluss
bedarf es eines Auftrags des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Auftragserteilung
und Auftragsbestätigung können mündlich erteilt werden.
Der Vertragsabschluss erfolgt mit schriftlicher Auftragsbestätigung
oder des Zugangs der elektronischen Auftragsbestätigung. Die
Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber
von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server,
auf dem sich das E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die
tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht
an.
2.3 Soweit nicht im Weiteren
anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung
verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages
sowie für die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung
beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich
zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei Auftragserteilung
gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang
als vereinbart.
2.4 Die Leistungen vom
BFAF erfolgen ausschließlich zur Unterstützung
des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in
alleiniger Verantwortung durchführt. Das BFAF übernimmt
im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung
für ein bestimmtes Ergebnis.
2.5 DAS BÜRO FÜR ALLE FÄLLE
erbringt die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen.
2.6 Der Auftraggeber stellt
sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers
oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig,
im erforderlichen Umfang und für das BFAF unentgeltlich, erbracht
werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche
Pflichten.
2.7 Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt,
müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht
der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Schreibbüro Schmidt
alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden
und stellt das Schreibbüro von allen Ansprüchen Dritter
frei.
2.8 Von allen dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und
Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die das
BFAF bei evtl. Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach
Erbringung der Leistung ist das BFAF berechtigt, die vom Auftraggeber
erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers
sendet das BFAF die Unterlagen zurück.
2.9 Erbringt der Auftraggeber
eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig
oder nicht in der vereinbarten Weise, so
sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand)
vom Auftraggeber selbst zu tragen.
2.10 Kommt das BFAF in
Verzug, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich
gehandelt zu haben, oder tritt Unmöglichkeit der Leistungserbringung
ein, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen.
2.11 DAS BÜRO FÜR ALLE FÄLLE ist berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluss die geschuldete
Leistung unzumutbar geworden ist. Die Beweislast trifft das BFAF.
2.12 Im Falle einer vorzeitigen
Kündigung erhält der Auftraggeber
alle Unterlagen im bis zum Zeitpunkt der Kündigung befindlichen
Fertigstellungszustand sowie alle ihm eigenen Unterlagen zurück.
Das BFAF ist berechtigt, den bis zum Zeitpunkt der Kündigung
angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
3 Preise, Zahlung
3.1 Alle Preise verstehen
sich in € (EURO) ohne gesetzlicher
Mehrwertsteuer. (Auftrragnehmer ist nicht MwSt-pflichtig). Preisbasis
ist das Kostenangebot, die Auftragserteilung und Auftragsbestätigung.
3.2 Die Zahlung erfolgt
nach Rechnungslegung per Überweisung
oder nach Vereinbarung in bar. Es gilt in allen Fällen eine
sofortige Fälligkeit der Zahlungen nach Rechnungsstellung, sofern
dies auf der Rechnung nicht ausdrücklich anders angegeben ist.
3.3 Entfällt.
3.4 Bei Aufträgen von Neukunden behält
sich der Auftragnehmer vor, auf eine angemessene Vorauszahlung
von mindestens 50 % der Auftragssumme
zu bestehen.
3.5 Bei Aufträgen, die über Internet, per E-Mail oder
Telefax abgeschlossen werden, erteilt der Auftraggeber dem BÜRO
FÜR ALLE FÄLLE eine Ermächtigung zum Bankeinzug per
Lastschriftverfahren oder überweist die festgelegte Summe auf
das Konto des Auftragnehmers.
3.6 Kommt der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach
oder stellt er seine Zahlungen ein, so ist das BFAF berechtigt, die
gesamte Restschuld einzufordern, Vorauszahlungen oder andere Sicherheitsleistungen
zu verlangen. DAS BÜRO FÜR ALLE FÄLLE hat das Recht
auf Festsetzung einer Mahngebühr sowie des gesetzlich zulässigen
Zahlungszinses.
3.7 Der Auftraggeber ist
zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Auftragnehmer dem
ausdrücklich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden.
3.8 In den Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen
sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer
schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Verbindliche
Terminzusagen werden grundsätzlich erst nach Auftragseingang
gegeben. Andernfalls sind Termine/Fristen unverbindlich und zur Orientierung.
Ist die Nichteinhaltung einer Frist für eine Leistung nachweislich
auf Hindernisse zurückzuführen, die das BFAF nicht zu vertreten
hat, so wird die Frist in Absprache mit dem Auftraggeber verlängert.
3.9 Die Lieferung der
Leistungen erfolgt per Briefpost, Fax, CD-ROM oder E-Mail (auf
Wunsch und Gefahr des Auftraggebers) oder durch
persönliche Abholung.
Wenn aufgrund unvollständiger und unzutreffender Informationen
oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand
erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen
liegt, so ist das BFAF auch bei Vergütung nach Festpreis zu
einer angemessenen Erhöhung berechtigt.
3.10 Die Lieferungen erfolgen
auf dem vorher vereinbarten Übertragungsweg.
Das BFAF haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung
der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der
Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers,
soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens
des Auftragnehmers beruhen. Gleiches gilt bei anderweitiger Lieferung.
Im Falle der Lieferung auf anderem Wege als durch elektronische Datenfernübertragung
trägt der Auftraggeber die Kosten des Versands.
4 Urheberrechte, Geheimhaltungspflicht
4.1 Die folgenden Unterpunkte beziehen sich auf alle Leistungen
aus dem kreativen Bereich.
4.2 Alle Leistungen bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des BFAF, das gleichfalls dazu berechtigt ist, Teilleistungen
bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen zurückzubehalten.
4.3 Das BFAF und alle,
die in seinem Namen zur Erfüllung eines
Auftrages tätig werden verpflichten sich, über alle ihnen
zur Kenntnis gekommenen Informationen über betriebliche Vorgänge,
technische Einrichtungen sowie kaufmännische Vorgänge des
Auftraggebers gegenüber jedem, der mit dem Vorgang nicht dienstlich
befasst ist, strengstes Stillschweigen zu bewahren.
4.4 Das Urheberrecht für bestimmte Leistungen (z. B. Visitenkarten,
Briefbögen, Formulare, Anschreiben etc.) verbleibt beim Auftragnehmer,
wenn der Auftraggeber lediglich die Ausführung beauftragt und
bezahlt. Die Urheberrechte können auf Nachfrage erworben werden.
5 Haftung
5.1 Das BFAF verpflichtet
sich, sämtliche Aufträge nach
bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Gewährleistungsansprüche
beschränken sich auf die Beseitigung von Mängeln. Tritt
ein Mangel auf, so ist dieser dem Auftragnehmer innerhalb von 7 Kalendertagen
schriftlich und mit genauer Angabe der einzelnen Mängel anzuzeigen.
5.2 An der erbrachten
Leistung dürfen keine Veränderung
vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch.
Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung
beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung
ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine Minderung des Preises zu verlangen. Das BFAF haftet nur
für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch
Vorsatz entstanden sind. Im Falle von technischen Betriebsstörungen
oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz.
Als Schadensersatz werden maximal 10 Prozent vom Wert des Auftrages
pauschal festgesetzt.
5.3 Die Haftungs- und
Gewährleistungsansprüche gelten
ausdrücklich nicht für Unterbrechungen der vereinbarten
Leistung infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere
Gewalt, Betriebsunterbrechungen, Krankheit etc.); Verzögerungen
bei der Übermittlung von Leistungen oder Mitteilungen infolge
des Verschuldens des Zustellers; sonstige, direkte oder indirekte
Schäden und Folgeschäden, die durch die Erbringung oder
Nichterbringung der Leistungen entstehen.
5.4 Das BÜRO FÜR ALLE FÄLLE
sichert die Daten 3 Monate auf eigene Kosten.
5.5 Das BFAF ist für den Inhalt der von ihm im Auftrag des
Kunden verfassten Dokumente nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere
für den Inhalt von Briefen, Telefaxe, E-Mails etc.
6 Widerrufsrecht
6.1 Der Auftraggeber hat
das Recht gemäß § 3 Fernabsatzgesetz
in Verbindung mit § 361 a BGB sich innerhalb einer Frist von
zwei Wochen nach Zugang der Auftragsbestätigung, durch Erklärung
des Widerrufs von dem Vertrag zu lösen. Die Auftragsbestätigung
gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber die Möglichkeit
zur Kenntnisnahme hat, gewöhnlich mit Zugang auf dem Server,
auf dem sich sein E-Mail-Account befindet. Auf die tatsächliche
Kenntnisnahme kommt es nicht an. Der Widerruf ist durch E-Mail oder
durch einen anderen dauerhaften Datenträger zu erklären.
Zur Fristwahrung genügt die Absendung innerhalb der Frist.
6.2 Das Widerrufsrecht
erlischt, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit Zustimmung
des Auftraggebers begonnen hat; spätestens jedoch drei Monate
nach Vertragsschluss.
6.3 Der Auftragnehmer
ist berechtigt, die Ausführung der Leistung
auch vor Ablauf der Widerrufsfrist nach Ziffer 6.1 zu beginnen. Der
Auftraggeber stimmt einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der
Widerrufsfrist ausdrücklich zu, wenn nichts anderes schriftlich
vereinbart wurde.
6.4 Der Auftraggeber ist
auch nach Erlöschen des Widerrufsrechts
nach Ziffer 6.1 berechtigt, den Auftrag jederzeit zu stornieren.
In diesem Fall hat er jedoch die bis zur Stornierung entstandenen
Kosten zu erstatten und die bereits angefertigten Teile zu bezahlen.
7 Vertraulichkeit/Datenschutz
7.1 Der Auftraggeber wird
hiermit gemäß § 33 I des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) davon unterrichtet, dass das BÜRO
FÜR ALLE FÄLLE personenbezogene Daten in maschinell lesbarer
Form und für Aufgaben, die sich aus diesem Vertrag ergeben,
maschinell bearbeitet.
7.2 Das BFAF ist stets
um die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen bemüht. Er hat Mitarbeiter und Dritte, deren er
sich bei der Abwicklung dieses Vertrages evtl. bedient, auf das Datengeheimnis
nach § 5 BDSG verpflichtet und die nach § 9 BDSG erforderlichen
technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die
Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.
7.3 DAS BÜRO FÜR ALLE FÄLLE ist berechtigt, Teilnehmerdaten
unter Beachtung der Regelungen des § 28 BDSG offen zu legen
soweit er sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter
bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung
oder Beseitigung von Störungen oder Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen
des Auftragnehmers oder der vorgenannten Dritten notwendig ist.
7.4 Der Auftragnehmer
ist stets bemüht, die ihm überlassenen
Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung
vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung
durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter
Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet
werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibenden
Risiko hierdurch ausdrücklich hingewiesen.
7.5 Der Auftraggeber und
das BFAF sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet,
welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich
erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen
sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.
8 Sonstiges
8.1 Sofern sich aus dem
Auftrag nichts anderes ergibt, ist Berlin Erfüllungsort für
Zahlung und Lieferung. Gerichtsstand ist Berlin.
8.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen
der Schriftform. Gleichfalls bedarf die Aufhebung dieser Schriftformklausel
der Schriftform.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt
dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner
verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung
durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Berlin, Januar 2010
Disclaimer/Haftungsausschluss
Mit Urteil vom 12. Mai
1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für
Links" hat das Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass
man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite
ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch
verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten
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